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In Abhängigkeit von der Art Ihrer Immobilie wählen wir unter Beachtung der geltenden Gesetze und Verordnungen die richtigen Verfahren zur Bestimmung des Verkehrswertes aus:
Vergleichswertverfahren
Für alle Immobilien anwendbar, sofern ausreichende Vergleichswerte
vorliegen, zum Beispiel bei der Bewertung von Bodenwerten, Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen
Ertragswertverfahren
Meist bei ertragsorientierten Immobilien, z.B. Mehrfamilienhäuser,
Büros etc.
Sachwertverfahren
Meist bei eigengenutzten Immobilien wie Einfamilienhäuser bzw.
Zweifamilienhäuser.
Diese Verfahren sind in der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV)
und den Wertermittlungsrichtlinien (WertR) geregelt.
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